Europas-Werte-Wanderweg

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Zur Aktualität der Debatte

  • Immer wieder kommt es zu Zielkonflikten zwischen der Handelspolitik der EU, ihren strategischen Interessen und ihren eigenen Werten und Grundsätzen. Denn die EU hat neben dem Eintreten für ihre Werte noch andere Ziele, wie die Förderung des Wohlstands und des freien Handels in der Welt. Soll oder darf man Handelsverträge mit Ländern abschließen, die Werte und Menschenrechte grob missachten? Sollen Sanktionen gegen Staaten verhängt werden, die Menschenrechte verletzen, auch wenn dadurch eigene außenpolitische oder wirtschaftliche Interessen geschädigt werden würden? Soll man mit Autokraten überhaupt im Gespräch bleiben, nicht lieber „harte Kante“ zeigen?
  • Staaten wie China und Russland sprechen der EU und anderen internationalen Organisationen neuerdings generell das Recht ab, Menschenrechts- und Werteverletzungen anzuprangern: Es seien vom Westen bestimmte Werte, ohne Anspruch auf weltweite Gültigkeit. Man habe eigene Wertesysteme, an denen sich chinesische oder russische Politik orientiere.

Hintergrund­informationen

  • Die Europäische Union ist in ihren Außenbeziehungen einer Politik der Unterstützung von Demokratie und Menschenrechten verpflichtet, die auf ihren in Art. 2 EUV festgelegten Werten Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit beruht. Ziel der EU ist es, in allen ihren Politikbereichen und Programmen Menschenrechtsbelange zu berücksichtigen. Konkrete Maßnahmen und Projekte unterstützt die EU auch finanziell.
  • Der EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024 legt einen besonderen Fokus auf die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern in aller Welt und die Bekämpfung der Todesstrafe.
  • Im Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) der EU gibt es eine eigene Direktion für Menschenrechte. Jede der 142 EU-Delegationen (vergleichbar einer Botschaft) in einem Nicht-EU-Staat verfügt über eine Kontaktstelle für Menschenrechte. Die EU-Delegationen spielen eine wichtige Rolle bei der Ausarbeitung und Umsetzung der länderspezifischen Strategien für Menschenrechte und Demokratie, bei Dialogen zu Menschenrechtsangelegenheiten, beim Kontakt mit Menschenrechtsverteidigern und der Zivilgesellschaft sowie bei der Festlegung der Prioritäten für Finanzierungshilfen der EU.
  • Mit Haushaltsmitteln in Höhe von ca. 1,5 Mrd. EUR für den Zeitraum von 2021 bis 2027 unterstützt und schützt das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) hauptsächlich Akteure der Zivilgesellschaft, die sich für Menschenrechte und Demokratie einsetzen. Wichtig an diesem Instrument ist, dass die Zustimmung der betreffenden Regierung nicht erforderlich ist. Dieser Fonds finanziert u.a. Nothilfe für Menschenrechtsaktivisten, Unterstützung beim Einsatz für wichtige Menschenrechtsthemen wie den Kampf gegen die Todesstrafe, gegen Folter, gegen Straflosigkeit für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und den Einsatz für Demokratie durch zivilgesellschaftliche Organisationen
  • Bilaterale Handelsabkommen und die zahlreichen Kooperationsabkommen zwischen der EU und Drittstaaten oder regionalen Organisationen enthalten eine Klausel, die die Pflicht zur Wahrung der Menschenrechte zu einem zentralen Element erklärt. Im Fall der Nichteinhaltung können Maßnahmen wie eine Einschränkung oder Aussetzung der Zusammenarbeit ergriffen werden.
  • Die EU beteiligt sich an multilateralen Foren wie dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und unterstützt aktiv die internationale Justiz, beispielsweise den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
  • Mit den Wahlbeobachtungsmissionen, die in der Regel von einem Mitglied des Europäischen Parlaments geleitet werden, verfolgt die EU das Ziel, für einen fairen Ablauf der Wahlen zu sorgen, indem sie von Einschüchterung und Gewalt während der Wahlen abschrecken und die demokratischen Institutionen stärken.

Was hat die EU bisher für Menschenrechte und Demokratie weltweit erreicht?

  • Seit 2015 hat die EU über 30.000 Menschenrechtsverteidiger im Rahmen des speziellen Programms „ProtectDefenders.eu“ unterstützt.
  • Die EU setzt sich mit Nachdruck für die Abschaffung der Todesstrafe weltweit ein. Die von der EU bei den Vereinten Nationen eingebrachte Resolution gegen die Anwendung der Todesstrafe wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 2018 mit Unterstützung von 121 Ländern angenommen. In 114 Staaten ist die Todesstrafe inzwischen abgeschafft worden.
  • Zwischen Januar 2015 und Oktober 2019 hat die EU mehr als 3350 Maßnahmen zur Stärkung der Rechte des Kindes in 148 Drittländern und Gebieten unterstützt. So haben beispielsweise im Rahmen des globalen Programms zur Bekämpfung der weiblichen Genitalverstümmelung 16 Länder Aktionspläne verabschiedet und Gelder bereitgestellt, um der Genitalverstümmelung ein Ende zu setzen.
  • Im Zeitraum 2014-2019 förderte die EU die Demokratie in mehr als 70 Partnerländern mit 400 Mio. Euro‚ um beispielsweise zur Organisation von Wahlen beizutragen und Kontrollgremien, unabhängige Medien, Parlamente und politische Parteien zu unterstützen.
  • Die EU hat die Umsetzung der Übereinkommen der Vereinten Nationen zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten unterstützt‚ z.B. durch Überwachungsmissionen. So konnte beispielsweise die Kinderarbeit in Sri Lanka durch das neue Konzept einer „Kinderarbeit-freien Zone“ erheblich gesenkt werden.

Die Rolle des Europäischen Parlaments

  • Gemäß den Artikeln 207 und 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) ist für das Inkrafttreten der meisten internationalen Übereinkommen die Zustimmung des Parlaments erforderlich. Bei internationalen Verträgen legt das Parlament besonderen Werte darauf, dass damit auch die Situation in Bezug auf soziale Rechte und Menschenrechte in den betreffenden Staaten gestärkt wird. So blockierte es im Jahr 2011 das Textilprotokoll des Partnerschafts – und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Usbekistan, weil die Passagen über das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit zu schwach gehalten waren. Es stimmte erst 2016 einem verbesserten Entwurf zu.
  • Im Europäischen Parlament gibt es einen Unterausschuss für Menschenrechte, der dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) angegliedert ist. Er befasst sich mit Angelegenheiten der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte in Drittstaaten sowie den Grundsätzen des Völkerrechts.
  • Seit 1988 verleiht das Europäische Parlament jedes Jahr den Sacharow-Preis für geistige Freiheit an Menschenrechtsaktivisten auf der ganzen Welt. Er wird an einzelne Personen, Organisationen oder Gruppen verleihen, die einen herausragenden Beitrag zum Schutz der geistigen Freiheit geleistet haben. Damit sollen Meinungsfreiheit, Minderheitenrechte, die Achtung des Völkerrechts, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gestärkt werden. Preisträger waren unter anderem Nelson Mandela, die Organisation Reporter ohne Grenzen und Malala Yousafzai aus Pakistan, der die Taliban im Alter von 15 Jahren in den Kopf schossen, weil sie Mädchen vom Schulbesuch abhalten wollten. Im Jahr 2020 erhielt die demokratische Opposition in Belarus den Preis.

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