Europas-Werte-Wanderweg

Schulmaterial Grundrechte

Grundrechte

Schulmaterial Grundrechte

Die Würde des Menschen ist unantastbar. 

Sie ist zu achten und zu schützen.

So heißt es in Artikel 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Das ist ein großer, aber auch ein erklärungsbedürftiger Satz, denn: Was ist eigentlich „Würde des Menschen“? Und wie „achtet“ und „schützt“ man sie?

Begründungen von Menschenwürde

Religiöse Erklärungen der Würde des Menschen: Im Judentum und im Christentum gibt es die Vorstellung der Ebenbildlichkeit des Menschen mit Gott.

Der Islam begründet die Würde des Menschen damit, dass dieser über die Schöpfung gestellt sei.

Die europäische Aufklärung erklärt die Menschenwürde mit Seele, Verstand und Urteilskraft.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN 10.12.1948) nennt Vernunft, Gewissen und Brüderlichkeit als entscheidende Faktoren für die Menschenwürde.

Schutz der Menschenwürde

In der EU gilt: Jede Unionsbürgerin und jeder Unionsbürger hat

Freiheit und Gleichheit

“Gleichheit meint im Verständnis der Grundrechte-Charta der EU die Gleichheit vor dem Gesetz. Das betrifft z.B. die Gleichheit von Frauen und Männern, die Rechte von Kindern. Niemand darf wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe von Menschen ausgegrenzt werden.”

In diesem Rahmen der von uns allen gemachten und akzeptierten Gesetze sind wir frei. Diese Freiheit betrifft besonders die Ausübung der Religion, den Schutz der Privatheit und des Eigentums, die Freiheit der Meinung, die Versammlungsfreiheit und die Informationsfreiheit. Kunst und Wissenschaft sind ebenfalls frei.” 

Ein besonders wichtiges Feld im Zusammenspiel von Freiheit und Gleichheit ist das Recht auf Asyl.

Wenn Menschen in einem Land außerhalb der EU politisch verfolgt oder am Leben bedroht werden, sind grundlegende europäische Vorstellungen von Menschenwürde, Freiheit und weltweiter Gleichheit bedroht. Suchen solche politisch oder existenziell Verfolgte Schutz in der EU, muss ihnen dieser nach den Artikeln 18 und 19 der Grundrechts-Charta gewährt werden. Du kannst Dich über die Asylpolitik der EU hier genauer informieren. 

Solidarität und Bürgerrechte

Auch die Begriffe Solidarität und Bürgerrechte scheint ein Gegensatz zu trennen. Da besitzt ein Unionsbürger als Unternehmer und Arbeitgeber viele Bürgerrechte zur freien Gestaltung seines Unternehmens – und soll diese gleichzeitig einschränken, um mit Arbeitnehmern solidarisch zu sein?

“In der Tat zielt der Gedanke der Solidarität in der EU oft auf den Schutz vor den oft allzu mächtigen Arbeitgebern. Solidarität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern heißt: die Arbeitsbedingungen gut gestalten, Schutz der Gesundheit und der sozialen Stellung sichern, loyale Mitarbeit im Unternehmen.”

“Die Bürgerrechte hingegen sichern den Schutz vor einem allzu mächtigen Staat zu: Den Bürgern der EU wird volles Wahlrecht (aktiv und passiv) auf allen Ebenen gewährt. Auch sollen sie zu jeder Zeit in ihren Anliegen gehört und unterstützt werden (das ist das Prinzip der guten Verwaltung).”

Der Europäische Bürgerbeauftragte hilft den Bürgerinnen und Bürgern der EU, den Bürgerrechten und dem Prinzip der Solidarität Geltung zu verschaffen. Jede Person in der EU kann ihn anrufen bei

Hier kannst Du mehr über die Aufgabenfelder und die Arbeit des Europäischen Bürgerbeauftragten (Ombudsmann / frau) erfahren

Rechte vor Gericht

Wenn Meinungsverschiedenheiten zwischen Unionsbürgern oder Straftaten vor Gericht landen, ist es wichtig, dass die Gerichte unabhängig sind und nach den EU-Grundsätzen gerecht und unparteiisch urteilen können. Jeder Unionsbürger, jede Unionsbürgerin muss ihr Anliegen vor Gericht bringen und dort nach gleichen Grundsätzen Recht finden können.

“Wenn Du beispielsweise wegen einer Straftat irgendwo in der EU vor einem Gericht stehst, gilt die Unschuldsvermutung bis zum Erweis der Schuld. Auch gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.”

“Das wichtigste zentrale Gericht der EU ist der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Es hat seinen Sitz in Luxemburg. Das Gericht sichert die Wahrung des Rechts bei der Anwendung der EU-Verträge.”

“Immer wieder gibt es spektakuläre Urteile des EuGH – z.B. bei einem Streit um die Eintragung des Filmtitels „Fack ju Göthe“ als schützenswerte Marke. Und hier findest Du weitere spektakuläre EuGH-Urteile!

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