Europas-Werte-Wanderweg

Allgemeine Informationen Wertekatalog

Wertekatalog

Informationen

Aktualität der Debatte

  • In 14 der 27 Mitgliedstaaten der EU sind rechtspopulistisch-nationalkonservative / rechtsnationalistische Parteien in den Parlamenten vertreten, in sechs davon stellen sie derzeit die Regierung bzw. sind als Koalitionspartner an dieser Regierung beteiligt. Mit Folgen für die Gesellschaften der betroffenen Länder: Die gesellschaftlich-kulturelle Offenheit in diesen Ländern verändert sich, Intoleranz und nationalistische Abgrenzungstendenzen nehmen zu. Die politische Kompromissbereitschaft der Regierungen wird geringer.
  • Europäisierung und Globalisierung verändern nationale Gesellschaften, denn traditionelle Werte und Denkweisen werden in Frage gestellt. Auseinandersetzungen über Art und Ausmaß der Öffnung nationaler Gesellschaften für Fremde und Fremdes werden mit zunehmender Unversöhnlichkeit geführt.
  • Politische Skandale und Korruptionsfälle erschüttern in allen Mitgliedstaaten der EU immer wieder das Vertrauen der Bürger in die Mechanismen und das Personal der repräsentativen Demokratie. Besonders in jenen Ländern, in denen ein EU-Beitritt mit der Hoffnung auf eine Besserung dieser Problemlage verbunden gewesen war, wenden sich die Menschen enttäuscht vom gebrochenen Versprechen auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ab.

Hintergrundwissen

Politik und Werte – keine selbstverständliche Kombination

Die uns Europäern heutzutage so vertraute Vorstellung, dass in Staaten gemeinsame Entscheidungen nach demokratischen Grundsätzen gefällt werden oder dass es grundlegende Menschen- und Bürgerrechte gibt, die der Staat aktiv zu schützen habe, ist nicht selbstverständlich oder zwanghaft. Politische Machtausübung kann – das zeigen Diktaturen aller Art – sehr gut ohne Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auskommen. Unser modernes Verständnis ist das Ergebnis jahrhundertelanger, oftmals schmerzhafter und von (Bürger-)Kriegen begleiteten gemeinsamer Lernprozesse. In denen wir u. a. gelernt haben, dass

  • Diktaturen sich nicht um Bürgerbeteiligung und Grundrechte scheren
  • auch gewählte Parlamentsmehrheiten den Weg zu totalitärer Herrschaft ebnen können
  • demokratische Bewegungen oft von Machtinhabern brutal niedergekämpft werden
  • Toleranz gegenüber Anderen und Andersdenkenden sehr rasch in Hass und Ausgrenzung umschlagen kann
  • miteinander zu reden, zu verhandeln, Kompromisse zu suchen zwar aufwändig und oft nervend ist, aber weitaus weniger Kriege nach sich zieht als das von einigen Menschen herbeigesehnte „Durchregieren“ eines angeblich wohlwollenden Machthabers

Ein gemeinsames Erbe großartiger Ideen

„Schöpfend aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas…“ so beginnt der EU-Vertrag. Zu diesem Erbe gehören auch bestimmte Vorstellungen über wichtige Werte, die uns Europäer, unsere Art zu denken und zu handeln auszeichnen. Dazu gehören zum Beispiel Grundideen der griechisch-römischen Philosophie wie kritisches Denken, die Herrschaft der Vernunft, der Wert von Tugenden, die Unterscheidung von Monarchie, Aristokratie und Demokratie. Der Humanismus nahm diese Ideen und Werte in ganz Europa wieder auf, dabei das Individuum und seine freie Entfaltungsmöglichkeit betonend. Die Reformation bereitete in ganz Europa den Boden für eine stärkere Trennung von Staat und Kirche (die sogenannte Säkularisierung), obwohl sich diese nicht in allen Staaten gleichermaßen durchsetzen konnte. Und die Epoche der Aufklärung prägt unser Zusammenleben durch den Glauben an wissenschaftliche Erkenntnis, die Notwendigkeit politischer Gewaltenteilung und die Idee der Volkssouveränität sowie das Recht auf individuelle Selbstbestimmung und Unabhängigkeit.

Wertebasis der EU

  • Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV), in dem die Grundwerte der EU festgeschrieben sind. Er bindet die EU und ihre Mitgliedstaaten, diese Werte und die sich daraus ergebenden Grundrechte zu respektieren.
  • Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). Die EMRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der im Rahmen des Europarats geschlossen wurde, einer internationalen Organisation, die älter ist als die Europäische Union und der mehr Staaten angehören als der EU (z.B. auch Russland, die Ukraine, die Schweiz).
  • Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Sie wurde am 7. Dezember 2000 unterzeichnet, aber erst zusammen mit dem Vertrag von Lissabon rechtsverbindlich. Sie gilt für alle Organe und sonstigen Einrichtungen der EU. Die Mitgliedstaaten der EU sind nur dann an die Charta gebunden, wenn sie EU-Recht durchführen.

Wieso braucht die EU einen „Wertekatalog“?

Der Verweis auf allgemein gültige Werte und Grundrechte in den Gemeinschaftsverträgen ist weder selbstverständlich noch war er von Anfang an vorgesehen: Der einzige Wert, der bereits im Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) von 1957 in Art. 7 erwähnt wurde, ist das Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit. Warum nur dieses? Die EWG stellte eine reine Wirtschaftsgemeinschaft dar. Um deren Ziele – die Schaffung einer Zollunion und eines gemeinsamen Binnenmarktes – zu erreichen, bedurfte es in erster Linie der gegenseitigen Anerkennung als Handelspartner, die miteinander zu gleichen Bedingungen handeln und nicht einseitig diskriminieren (was so kurz nach dem 2. Weltkrieg durchaus eine Herausforderung war – schließlich standen sich die beteiligten Staaten 10 Jahre zuvor noch als Kriegsgegner gegenüber). Für diesen internationalen Vertrag zwischen souveränen Staaten bedurfte es auch keiner Solidaritäts- oder Demokratiegebote – die Zusammenarbeit sollte in erster Linie handelstechnische Barrieren reduzieren, nicht aber eine politische Gemeinschaft mit Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Bürger in den Vertragsstaaten errichten.

Erst 45 Jahre später, mit dem Maastrichter Vertrag über die Europäische Union (EUV) von 1992 wurde ein Demokratiegebot formuliert (Art. F EU-Vertrag), das aber nur auf Demokratie in den Regierungssystemen der Mitgliedstaaten ausgerichtet war. Außerdem verpflichtete die EU sich erstmals, Grundrechte, wie sie in den Verfassungen der Mitgliedstaaten und in der EMRK enthalten sind, zu achten. Die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten war intensiver geworden, gemeinschaftlich getroffene Entscheidungen wirkten sich in immer mehr Lebensbereichen auf die Menschen aus. Damit verstärkten sich aber auch die Forderungen, für die Politik der EU die gleichen demokratisch-rechtsstaatlichen Maßstäbe gelten zu lassen, wie für die Mitgliedstaaten.

In den weiteren Ergänzungen des EU-Vertrags wurde die Wertebindung der EU schrittweise bis zu ihrer heutigen Fassung erweitert. Dass die Arbeit der EU-Organe und europapolitische Entscheidungsprozesse auf demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen beruhen, wurde 1997 in den EU-Vertrag eingefügt.

Links

Wir freuen uns über

Ihre Rückmeldung